All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen 

Wald­büh­ne Hel­dritt 

 

Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V.

1.Vorsitzender Flo­ri­an Hor­nung

Haupt­stra­ße 9 

96476 Bad Rodach – Hel­dritt 

 

1) Gel­tungs­be­reich 

Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen regeln die Bezie­hung zwi­schen dem Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. und sei­nen Besu­chen­den. Sie sind Bestand­teil jedes Ver­trags zwi­schen die­sen bei­den Par­tei­en. Mit dem Erwerb einer Ein­tritts­kar­te wer­den die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen aner­kannt. Für Son­der­ver­an­stal­tun­gen gel­ten die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Ver­an­stal­ters. 

2) Kar­ten­be­stel­lun­gen & Reser­vie­run­gen 

Kar­ten­be­stel­lun­gen kön­nen erst nach dem offi­zi­el­len Vor­ver­kaufs­be­ginn bear­bei­tet wer­den. 

Bei schrift­li­chen Bestel­lun­gen wer­den die Plät­ze best­mög­lich aus­ge­wählt. Ein Anspruch auf Bear­bei­tung in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs besteht nicht. Soll­ten Kar­ten für den gewünsch­ten Auf­füh­rungs­tag bzw. für die gewünsch­te Preis­grup­pe ver­grif­fen sein, erhal­ten die Bestel­len­den Mit­tei­lung und ein adäqua­tes Ange­bot nach Ver­füg­bar­keit. Eine Bestell­be­stä­ti­gung und Infor­ma­tio­nen über den Reser­vie­rungs­zeit­raum erfolgt per Mail. Bei Buchung erfolgt die Zusen­dung der Kar­ten mit der dazu­ge­hö­ri­gen Rech­nung. Für den Ver­sand von Ein­tritts­kar­ten und Rech­nung auf dem Post­weg wird eine Ver­sand­kos­ten­pau­scha­le von 2,00 Euro erho­ben. Haben die Bestel­len­den die Kar­ten bis zum ver­ein­bar­ten Ter­min nicht bezahlt, kann der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. über die­se Plät­ze ver­fü­gen. 

Die Bestel­len­den sind ver­pflich­tet, unver­züg­lich nach Erhalt der Ein­tritts­kar­ten, die­se zu über­prü­fen und Rekla­ma­tio­nen inner­halb von drei Arbeits­ta­gen an die betref­fen­de Ver­kaufs­stel­le zu rich­ten. Nach Ablauf die­ser Frist kön­nen kei­ne Ein­wen­dun­gen mehr gegen die erhal­te­nen Ein­tritts­kar­ten gel­tend gemacht wer­den. 

Reser­vie­run­gen gel­ten nur mit schrift­li­cher oder tele­fo­ni­scher Bestä­ti­gung. Die Reser­vie­rungs­frist kann je nach Ver­füg­bar­keit vari­ie­ren. Vor­be­stell­te und an der Tages­kas­se nicht abge­hol­te Ein­tritts­kar­ten wer­den 15 Minu­ten vor Vor­stel­lungs­be­ginn in den frei­en Ver­kauf gege­ben und nach­träg­lich in Rech­nung gestellt. 

3) Ermä­ßi­gun­gen 

Mög­li­che Ermä­ßi­gungs­ka­te­go­rien kön­nen beim Kauf der Ein­tritts­kar­ten erfragt wer­den. Es kann pro Ein­tritts­kar­te nur eine Ermä­ßi­gung in Anspruch genom­men wer­den. Die Aus­zah­lung der Ermä­ßi­gung erfolgt an der Tages­kas­se. Bei der Ein­lass­kon­trol­le haben die Besu­chen­den einen gül­ti­gen Ermä­ßi­gungs­nach­weis vor­zu­zei­gen.  

Bei den Mär­chen­vor­stel­lun­gen gibt es kei­ne Ermä­ßi­gun­gen für Per­so­nen mit Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis.  

Ab einer Anzahl von 20 Per­so­nen gewährt der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. 0,50 Euro Rabatt pro Kar­te. 

4) Rück­ga­be 

Bei dem Ver­kauf von Ein­tritts­kar­ten und Gut­schei­nen für eine Frei­zeit­ver­an­stal­tung wie z.B. eine Thea­ter­ver­an­stal­tung liegt kein Fern­ab­satz­ver­trag im Sin­ne des § 312c BGB vor. Dies bedeu­tet, dass der kau­fen­den Per­son kein Wider­rufs­recht und kein Rück­ga­be­recht gegen­über des Hei­mat­ver­eins Hel­dritt e.V. zusteht. Jede Bestel­lung von Ein­tritts­kar­ten und Gut­schei­nen ist damit ver­bind­lich und ver­pflich­tet zur Bezah­lung der bestell­ten Ein­tritts­kar­ten und Gut­schei­nen. 

Die Besu­chen­den wer­den gebe­ten, die erhal­te­nen Kar­ten sowie das Rück­geld an der Tages­kas­se sofort zu prü­fen. Nach­träg­li­che Rekla­ma­tio­nen sind nach Ver­las­sen der Vorverkaufsstelle/ Tages­kas­se nicht mehr mög­lich. Die Abho­lung von Kar­ten an der Tages­kas­se ist bis 15 Minu­ten vor Vor­stel­lungs­be­ginn mög­lich. Danach besteht kei­ne Platz­ga­ran­tie mehr. 

Für nicht in Anspruch genom­me­ne Kar­ten wird kei­ne Rück­erstat­tung des Kauf­prei­ses gewährt. Beset­zungs­än­de­run­gen blei­ben vor­be­hal­ten und berech­ti­gen nicht zur Rück­ga­be erwor­be­ner Kar­ten. 

Die Rück­ga­be bzw. Aus­zah­lung von Gut­schei­nen ist aus­ge­schlos­sen. 

5) Audio­vi­su­el­le Auf­zeich­nun­gen 

Das Her­stel­len von Bild- und/oder Ton­auf­nah­men aller Art im Zuschau­raum ist – nicht zuletzt aus urhe­ber­recht­li­chen Grün­den – ohne schrift­li­che Geneh­mi­gung der Thea­ter­lei­tung nicht gestat­tet. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen kön­nen Besu­chen­de der Spiel­stät­te ver­wie­sen wer­den und es wird unge­ach­tet wei­te­rer Ansprü­che eine Ver­trags­stra­fe fäl­lig, deren Höhe nach Ermes­sen vom Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. fest­zu­set­zen ist, höchs­tens jedoch 3.000,00 Euro im Ein­zel­fall. Bei audio­vi­su­el­len Auf­zeich­nun­gen von Auf­füh­run­gen durch beauf­trag­te Per­so­nen oder Fir­men des Hei­mat­ver­eins Hel­dritt e.V. ist es mög­lich, dass Besu­chen­de als Teil des Publi­kums im Bild erschei­nen. In die­sem Fall erklä­ren sich die Besu­chen­den ein­ver­stan­den, dass der Ver­an­stal­ten­de die­se Auf­zeich­nun­gen inhalt­lich, räum­lich und zeit­lich unbe­schränkt ver­wer­tet. Dies trifft auch auf das Anfer­ti­gen und Ver­viel­fäl­ti­gen von Fotos durch den Ver­an­stal­ten­den bzw. auto­ri­sier­te Drit­te zu, auf denen die Zuschau­en­den als Teil des Publi­kums erkenn­bar ist. Die Ein­wil­li­gung erfolgt aus­drück­lich unter Ver­zicht auf einen Ver­gü­tungs­an­spruch. 

6) Par­ken 

Auf dem Gelän­de des Hei­mat­ver­eins Hel­dritt e.V. sind Park­plät­ze vor­han­den. Der Kauf einer Ein­tritts­kar­te führt nicht zum Anrecht auf einen der vor Ort befind­li­chen Park­plät­ze. Auf den Park­plät­zen ist den Anwei­sun­gen der ein­ge­teil­ten Park­platz­an­wei­sen­den Fol­ge zu leis­ten. Behin­der­ten­park­platz: Auf dem Park­platz direkt an der Wald­büh­ne ste­hen Behin­der­ten­park­plät­ze zur Ver­fü­gung. Die Durch­fahrt wird für Per­so­nen mit ent­spre­chen­dem Berech­ti­gungs­aus­weis durch die Park­platz­an­wei­sen­den gere­gelt. Bus­park­platz: Auf dem obe­ren Park­platz ste­hen Bus­park­plät­ze zur Ver­fü­gung. Abho­lung vom Bus­park­platz zur Büh­ne: Für geh­be­hin­der­te Besu­chen­de, die mit dem Bus ankom­men, ist eine Abho­lung vom Bus­park­platz zur Büh­ne mög­lich. Es han­delt sich hier­bei um ein frei­wil­li­ges Ange­bot von anwe­sen­den Ehren­amt­li­chen des Hei­mat­ver­eins Hel­dritt e.V. Dies ist somit kei­ne Ser­vice des Hei­mat­ver­eins Hel­dritt e.V., son­dern ledig­lich ein Ent­ge­gen­kom­men der Ehren­amt­li­chen. Hier­für ist es not­wen­dig beim Kar­ten­ver­kauf dies­be­züg­lich anzu­fra­gen. Die Inan­spruch­nah­me die­ses Ange­bots ist auf eige­ne Gefahr und der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. über­nimmt dabei kei­ne Haf­tung. 

Par­ken an der Büh­ne: Bei Geh­be­hin­de­rung darf nach Zustim­mung der Park­platz­an­wei­sen­den zum Park­platz an der Büh­ne gefah­ren wer­den. Nach Vor­stel­lungs­en­de ist ein sofor­ti­ges Weg­fah­ren von die­sen Park­plät­zen auf­grund der vor Ort befind­li­chen Men­schen­mas­sen nicht mög­lich. 

7) Ein­lass­kon­trol­le / Platz­ein­wei­sung 

Ein­lass: Der Ein­lass erfolgt i.d.R. zwei Stun­den vor Auf­füh­rungs­be­ginn. Zuschau­en­de die 15 Minu­ten vor Auf­füh­rungs­be­ginn nicht anwe­send sind haben kei­nen Anspruch auf Ein­lass. Der Ein­lass in den Zuschau­raum wird nur Besu­chen­den gewährt, wel­che eine gül­ti­ge Ein­tritts­kar­te vor­zei­gen kön­nen. Für Son­der­ver­an­stal­tun­gen kön­nen ande­re Ein­lass­zei­ten fest­ge­legt wer­den. Sitz­plät­ze: Nach Vor­zei­gen der Ein­tritts­kar­te wer­den die Besu­chen­den durch das Per­so­nal des Ver­an­stal­ten­den in die fest­zu­ge­wie­se­nen Sitz­plät­ze ein­ge­wie­sen. Für Roll­stuhl­nut­zen­de ste­hen aus­schließ­lich fest vor­ge­se­he­ne Zuschau­plät­ze in begrenz­ter Anzahl zur Ver­fü­gung. Den Anwei­sun­gen der Platz­an­wei­sen­den ist Fol­ge zu leis­ten. Mit­füh­ren von Gegen­stän­den und Tie­re etc.: Das Mit­brin­gen von Glas­be­häl­tern, Dosen, sper­ri­gen Gegen­stän­den, Kühl­ta­schen, pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­den, Wun­der­ker­zen, Waf­fen und ähn­li­chen gefähr­li­chen Gegen­stän­den sowie das Mit­brin­gen von Tie­ren ist unter­sagt. Bei Nicht­be­ach­tung die­ses Ver­bots kann der Ver­weis vom Thea­ter­ge­län­de erfol­gen. Wir behal­ten uns Sicher­heits­kon­trol­len beim Ein­lass vor. Aus platz­tech­ni­schen Grün­den müs­sen mit­ge­führ­te Kin­der­wa­gen, sowie ähn­li­che Gegen­stän­de, wäh­rend der Ver­an­stal­tung abseits des Zuschau­raums abge­stellt wer­den. Für ein Abhan­den­kom­men mit­ge­führ­ter Gegen­stän­de über­nimmt der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. kei­ne Haf­tung. 

8) Ver­hal­ten wäh­rend der Vor­stel­lung 

Wäh­rend der Vor­stel­lung ist das Foto­gra­fie­ren sowie das Auf­zeich­nen von Bild und Ton ver­bo­ten. Auf­nah­me­ge­rä­te und Kame­ras aller Art (Mobil­te­le­fon aus­ge­nom­men) dür­fen nicht mit in den Zuschau­raum genom­men wer­den. Mobil­te­le­fo­ne und Gerä­te, die geeig­net sind die Vor­stel­lung zu stö­ren, müs­sen wäh­rend der Vor­stel­lung aus­ge­schal­tet sein. Das Betre­ten des nicht öffent­li­chen Berei­ches, ins­be­son­de­re der Büh­ne, der Ver­kaufs­räu­me, der Küche und der Auf­ent­halts­räu­me für die Mit­wir­ken­den, ist nicht gestat­tet. Das Rau­chen ist nur außer­halb des Zuschau­raums gestat­tet. Besu­chen­de kön­nen aus der lau­fen­den Vor­stel­lung ver­wie­sen wer­den, wenn sie die­se stö­ren oder ande­re Besu­chen­de beläs­ti­gen. Ihnen kann auch der Zutritt ver­wei­gert wer­den, wenn Anlass zur ent­spre­chen­den Befürch­tung besteht. Dar­über hin­aus kann der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. gegen­über die­sen Per­so­nen ein Haus­ver­bot aus­spre­chen. Der Ein­tritts­preis wird in die­sen Fäl­len nicht erstat­tet. 

9) Abbruch der Auf­füh­rung 

Alle Ver­an­stal­tun­gen sind als Frei­licht­thea­ter kon­zi­piert. Grund­sätz­lich wird bei jedem Wet­ter gespielt – der Zuschau­raum ist über­dacht. Der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. behält sich vor, bei schlech­ter Wit­te­rung und/oder bei Gefahr für die Mit­wir­ken­den, und/oder das Publi­kum, und/oder bei zu befürch­ten­den Schä­den für Aus­stat­tungs­ge­gen­stän­de, den Beginn einer Auf­füh­rung zu ver­schie­ben, die Auf­füh­rung zu unter­bre­chen bzw. abzu­bre­chen. Die Ent­schei­dung dar­über wird erst unmit­tel­bar vor bzw. wäh­rend der Vor­stel­lung von der Spiel­lei­tung getrof­fen und dem Publi­kum mit­ge­teilt. Falls eine begon­ne­ne Auf­füh­rung aus vor­ste­hen­den Grün­den abge­bro­chen wer­den muss, besteht kein Anspruch auf Erstat­tung des Ein­tritts­gel­des. 

10) Daten­schutz 

Sämt­li­che über­mit­tel­ten Daten von Besu­chen­den wer­den vom Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. unter Ein­hal­tung der maß­geb­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen be- und ver­ar­bei­tet. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind unter www.waldbuehne-heldritt.de/datenschutz zu fin­den. 

11) Coro­na 

Wäh­rend der Vor­stel­lun­gen sind die zu die­sem Zeit­punkt gel­ten­den Bestim­mun­gen der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung zu beach­ten. Der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. behält sich eine aus die­sem Anlass not­we­ni­ge Absa­ge oder Ver­schie­bung der Vor­stel­lun­gen vor. Bei Absa­ge der gesam­ten Spiel­sai­son des Hei­mat­ver­eins Hel­dritt e.V. wer­den die bereits erwor­be­nen Ein­tritts­kar­ten, mit Aus­nah­me der Ver­sand­pau­scha­le, zurück­er­stat­tet. Soll­te eine Zuschau­be­schrän­kung pro Vor­stel­lung auf­grund der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vor­lie­gen behält sich der Hei­mat­ver­ein Hel­dritt e.V. das Recht vor bereits erwor­be­ne und reser­vier­te Ein­tritts­kar­ten zu stor­nie­ren. Soll­te kei­ne für die Bestel­len­den infra­ge kom­men­de Aus­weich­vor­stel­lun­gen zu glei­chen Kon­di­tio­nen gefun­den wer­den, wird der Ein­tritts­kar­ten­preis, mit Aus­nah­me der Ver­sand­pau­scha­le, zurück­er­stat­tet. 

Bei Auf­füh­run­gen von ande­ren Ver­an­stal­ten­den kön­nen ande­re Rege­lun­gen gel­ten. 

12) Sal­va­to­ri­sche Klau­sel 

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, so blei­ben die Bedin­gun­gen im Übri­gen wirk­sam. 

 

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